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DÄ SPIEGEL sucht Kellner als kurzfristige Aushilfen

DÄ SPIEGEL & Night Live
suchen Kellner für wochentags und Freitag/Samstag Nacht.

Kellner, die wissen, wie man ein Tablett mit 20 Bier gerade halten kann und dieses ggfls. auch über Kopf tragen können.

Wenn Du gut drauf, kommunikativ und charmant bist und dabei noch gut verkaufen kannst, ist das genau der richtige Job für Dich.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!!

Wir stellen Bewerber als "Kurzfristige Aushilfen" ein. Eine Ausnahme gibt es, wenn Du ein Gewerbe für Gastronomiedienstleistungen (oä.) angemeldet hast.
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Spüler gesucht!

DÄ SPIEGEL & Night-Live suchen Spüler - am Wochenende und manchmal auch unter der Woche.

Zum Job gehört das Einsammeln und Spülen von Gläsern, das Nachliefern von Fässern und die Putzarbeiten im Thekenbereich (wir haben keine Küche).

Ein idealer Job für New-Comer in der Gastronomie.

Wir stellen Bewerber als "Kurzfristige Aushilfen" ein.
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Bei Interesse bitte per E-Mail melden unter:

E-Mail: jobs@dae-spiegel.de

DÄ SPIEGEL
Bolkerstraße 22
40213 Düsseldorf



Erklärung "Kurzfristige Aushilfen"

Wir stellen keine 400,-- € Kräfte ein, weil diese mit hohen pauschalen Sozialabgaben belastet sind, von denen weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern einen Vorteil haben.

Statt dessen beschäftigen wir unsere Aushilfkräfte als "Kurzfristige Aushilfen". Diese dürfen 50 Tage im Jahr arbeiten, sind aber sozialversicherungsfrei, wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Hauptbeschäftigung bedeutet nicht zwangsläufig eine Arbeit, sondern eine Beschäftigung, die den Lebensmittelpunkt darstellt.
Beispiele hierfür sind:
Schüler, Studenten, Selbstständige/Freiberufler, Hausfrauen/-männer, Praktikanten, (Früh)Rentner, Pensionär

Dieser Status muss nachgewiesen werden (z. B. durch Schul-, Studien- oder Praktikumsbescheinigungen, Gewerbeanmeldung, Rentenbescheide o.ä.

Arbeitslose und Sozialhilfebezieher kommen für diese Beschäftigung nicht in Frage, da diese keine Hauptbeschäftigung haben.

Eine Lohnsteuerkarte muss allerdings vorgelegt werden - sinnvollerweise Klasse 1 - 4, da sonst Steuern anfallen.
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